Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der FOPPE Direkt Versand GmbH
(Stand: Juni 2014)
1. Geltung der AGB Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäfts und Lieferbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen mit dem jeweiligen Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.
2.2 Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.
3. Kaufpreis und Nebenkosten
3.1 Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.
3.3 Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die dazugehörigen Nebenkosten vom Käufer zu verauslagen. Der Käufer ist berechtigt, diese Kosten vom Rechnungsbetrag zu kürzen. Die Angabe von Frachtkosten ist unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers.
4. Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Sofern der Käufer es wünscht, wird der Verkäufer den Transport versichern; die Kosten hierfür trägt der Käufer.
5. Lieferfrist
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
6. Annahmeverzug
Kommt der Käufer mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so ist der Verkäufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20 % des Rechnungswertes zu verlangen und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt dem Verkäufer unbenommen. Dem Käufer ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
7. Zahlungen
Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Eine andere Zahlungsweise bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel werden nicht akzeptiert. Einziehungs- und Diskontkosten trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Unsere Forderungen sind an die Deutsche Factoring Bank GmbH in D-28063 Bremen, Postfach 10 63 60, abgetreten und können mit befreiender Wirkung nur an das vorgenannte Institut auf deren Konten bezahlt werden.
8. Zahlungsverzug
Ab Verzug sind wir berechtigt, die üblichen Bankzinsen, mindestens jedoch 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Ferner sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu fordern.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen. Für Schäden, die durch falsche Angaben des Käufers, mangelhafte Wartung oder Pfl ege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haftet der Verkäufer nicht. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers wegen desselben Mangels ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - haftet der Verkäufer dem Käufer nur, wenn er oder die von ihm eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten nach der Ablieferung der Sache, sofern nicht das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
10.2 Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Ware ab dem Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.
10.3 Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpfl ichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft.
10.4 Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpfl ichtungen nachkommt.
10.5 Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderung um mehr als 20 %, so hat der Verkäufer Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück abzutreten
11. Rechnungsversand
Der Verkäufer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Brief oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Amtsgericht Lingen. Erfüllungsort ist Lengerich (Ems). Es gilt deutsches Recht.
13. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.